Das Erwirken eines temporären Halteverbotes ist mit uns als Partner kinderleicht und kann ganz einfach online erledigt werden. Für das Halteverbot bzw. das Beantragen können Sie bei uns transparente Kosten erwarten, während Ihr Aufwand gering sein wird – und obendrein steht Ihnen unser Kundenservice mit hilfreichen Tipps zur Seite. Beantragen Sie Ihr temporäres Halteverbot ganz einfach per Klick – wir erledigen unkompliziert die Formalien für Sie!
Wissenswertes im Überblick: Beantragen Sie Ihr temporäres Halteverbot
Ein temporäres Halteverbot kann helfen, um Fahrzeuge über einen kurzen Zeitraum von einem bestimmten Parkabschnitt fernzuhalten. Das kann besonders bei Umzügen, ob privat oder geschäftlich, hilfreich sein. Aber auch wenn Sie ein zeitlich begrenztes Halteverbot wegen bestimmten Veranstaltungen oder für Filmarbeiten benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Selbiges gilt auch, wenn Sie ein Halteverbot für eine Baustelle, etwa zur Containeraufstellung, beantragen wollen.
Temporäres Halteverbot: das gibt es zu beachten
Ob Sie nun privat oder geschäftlich umziehen, eine große Veranstaltung planen oder eine mehrtägige- oder wöchige Baustelle organisieren: Ein temporäres Halteverbot kann hierbei einerseits hilfreich sein, da vor allem im Raum Berlin Parkplätze eine richtige Rarität sind. Gerade für groß angelegte Veranstaltungen sind Parkplätze in der Nähe wichtig und tragen zu einem großen Teil zur Zufriedenheit der Gäste bei. Andererseits ist es aber für diverse Anlässe praktisch, eine freie Fläche vor Ort zu haben – etwa, um den Umzugswagen direkt vor der Tür zu parken oder aus Sicherheitsgründen rund um eine Baustelle mit Gerüst. Ihre Umzugshelfer oder Mitarbeiter werden es Ihnen sicherlich danken!
Für ein generelles Parkverbot müssen jedoch ein paar Dinge beachtet werden: Denn generell gilt, ein zeitlich begrenztes Halteverbot kann nicht kurzfristig von heute auf morgen aufgestellt werden. Es gelten Fristen, die eingehalten werden müssen. Wollen Sie ein solches temporäres Parkverbot geltend machen, so muss eine Frist von drei Tagen den Autofahrern gegenüber eingeräumt werden. Heißt im Klartext: Zwischen Eintritt des Wirkungsdatums und Aufstellen des Halteverbotsschildes müssen mindestens drei volle Tage liegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch eine etwas längerer Frist einplanen.
Dafür muss das temporäre Halteverbot mit einem Eintritts- und Enddatum versehen werden. Sollten sich trotz der korrekten Aufstellung weiterhin Fahrzeuge im Rahmen des Parkverbotes befinden, sind Sie berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen. Auch ein Umzugsunternehmen ist berechtigt, Autos abzuschleppen.
Bei uns geht es "RuckZuck": Wir sind Ihr Ansprechpartner für das korrekte Errichten eines temporären Halteverbots
Für den Raum Berlin sind wir Ihr Ansprechpartner, um ein temporäres Halteverbot schnellstmöglich zu erwirken. Als Fachmann mit langjähriger Expertise wissen wir genau, worauf es ankommt: Von der Antragstellung bis hin zum Auf- und wieder Abbauen der Schilder. Auch die vom Gesetzgeber geforderte Protokollierung übernehmen wir für Sie.
Nutzen Sie ebenfalls unsere Services, wenn Sie Halteverbotsschilder mieten wollen, beispielsweise für:
- Sperrmüllentsorgung
- Baumpflege
- Umzug, ob geschäftlich oder privat
- Veranstaltungen
- Dreharbeiten.
Bestellen Sie über uns kostengünstig und schnell und beantragen Sie noch heute Ihr temporäres Halteverbot. Beachten Sie auch: Je früher, desto besser. Vor allem in den geschäftigen Ordnungsämtern in Berlin kann es schnell zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie deshalb um eine frühe Antragstellung, damit wir schnell ein Halteverbot für Sie erwirken können.