Das bedeutet: Ihre Halteverbotsschilder mieten Sie bequem bei RuckZuck, und wir kümmern uns um alles Weitere. Wir stellen den Antrag, holen die Genehmigung beim Ordnungsamt ein, bauen Ihre Parkverbotsschilder ordnungsgemäß auf und holen sie selbstverständlich auch wieder ab. Blockiert dann am Umzugstag ein Verkehrsteilnehmer den Platz für Ihre Möbelspedition, sind Sie dazu berechtigt, den Falschparker abschleppen zu lassen.
Möchten auch Sie ein offizielles Halteverbot für Ihren Umzug in Berlin zeit- und energiesparend beantragen, ist RuckZuck Halteverbot Ihr Ansprechpartner.
Halteverbotsschild richtig aufstellen – das gilt es zu beachten
Eines vorweg: Das Aufstellen von selbst gefertigten Halteverbotsschildern sollte in keinem Fall in Betracht gezogen werden. Solche privaten Platzhalter werden meist entweder ignoriert, entfernt oder im schlimmsten Fall zur Anzeige gebracht. Da das eigenmächtige Einrichten eines Parkverbots ohne offizielles Halteverbotsschild aufgrund möglicher einhergehender Behinderungen im Straßenverkehr untersagt ist und somit eine Gesetzwidrigkeit darstellt, drohen empfindliche Verwarn- und Bußgelder. Das gilt auch für das Parken in zweiter Reihe. Besonders teuer kann es werden, wenn beispielsweise der Feuerwehr bei einem Einsatz die Durchfahrt in einer Einbahnstraße oder unter ähnlich engen Verkehrsbedingungen versperrt wird.
Wenn Sie Ihre Halteverbotsschilder über RuckZuck mieten, sind Sie in Berlin in jedem Fall auf der sicheren Seite – denn wir beachten beim Aufstellen alle gesetzlichen Vorgaben. Wir sorgen nicht nur dafür, dass Ihre Schilder mindestens 72 Stunden vor dem Termin pünktlich an Ort und Stelle stehen, sondern halten selbstverständlich auch alle weiteren Aufstellvorschriften gemäß StVO ein, z. B. bezüglich:
- Aufstellort: Gehweg, Radweg oder in Ausnahmefällen der Grünstreifen
- Aufstellhöhe: mindestens 2,20 m bis zur Unterkante des Verkehrs- oder Zusatzzeichens
- Seitenabstand: mindestens 50 cm zum Lichtraum der Fahrbahn, die Mindestbreite des Gehweges muss gewahrt werden
- Ausrichtung: im spitzen oder rechten Winkel zur Fahrbahn, der Pfeil zeigt in die Richtung, in die das Halteverbot gilt.