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Halteverbot für eine Containeraufstellung online beantragen

Berlin ist eine pulsierende Metropole, in der immer viel Bewegung herrscht. Das Aufstellen eines Containers ist hier keine Seltenheit: Ob Sie ein Halteverbot für anfallende Baumarbeiten erwirken, für die
Sperrmüllentsorgung eine HVZ
(Halteverbotszone) einrichten wollen oder genügend Platz im Rahmen eines privaten oder betrieblichen Umzugs benötigen – es gibt diverse Gründe, einen Container auf öffentlichem Gelände aufzustellen. Doch gerade im Großraum Berlin gelten strikte Regelungen – werden diese nicht eingehalten, können Ihnen satte Strafen drohen.

Es ist also zwingend zu empfehlen, bei der zuständigen Behörde in Berlin eine vorübergehende Halteverbotszone zu beantragen. Und genau dafür sind wir der Experte an Ihrer Seite: Wir erledigen für Sie sämtliche und notwendige Schritte, indem Sie hierfür ganz bequem über unsere Website ein rechtmäßig gültiges Halteverbot zur Containeraufstellung anfordern können.

Halteverbot zur Containeraufstellung: Das müssen Sie beachten

Wollen Sie einen Container auf einem öffentlichen Parkplatz oder Ähnlichem abstellen, benötigen Sie eine Stellerlaubnis und damit eine HVZ, die es bei der zuständigen Behörde einzuholen gilt. Hierfür müssen Sie verschiedene Angaben zur genutzten Fläche gegenüber der Behörde machen. Nach der Bearbeitungszeit können die Haltverbotsschilder dann vor Ort abgeholt sowie nach der Nutzung wieder zurückgebracht werden.

Viele Gründe sprechen für den rechtlich abgesicherten Weg: Gerade bei einer Containeraufstellung kann ein selbst eingerichtetes Halteverbot erhebliche Folgen nach sich ziehen. Hier kann mit hohen Geldbußen gerechnet werden. Behindert der Container beispielsweise die Feuerwehrzufahrt oder den Verkehrsfluss´, kann mit einer Strafe von bis zu 2.000 € gerechnet werden. Ein zuvor genehmigtes Halteverbot kann Ihnen somit viel Ärger ersparen.

Praktisch mit RuckZuck Halteverbot: unsere Services für Sie

Um einen Container im öffentlichen Raum abzustellen, ist ein vorher beantragtes Halteverbot essenziell. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde unumgehbar. In den meisten Fällen handelt es sich um die Straßenbaubehörde in Berlin. Diese Prozedur übernehmen wir gerne für Sie: Mit bereits über 10 Jahren Erfahrung wissen wir genau, wie die Anträge auszufüllen und wo diese abzugeben sind. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie uns den Rest erledigen. Profitieren Sie weiterhin von unseren Full-Service-Dienstleistungen: Neben der Anlieferung und der Abholung der Halteverbotsschilder übernehmen wir ebenfalls die rechtmäßige Protokollierung.

Wir sind ebenfalls Ihr Fachmann zur Beantragung des Halteverbots für:

Beachten Sie bitte: Beantragen Sie Ihr Halteverbot zur Containeraufstellung unbedingt rechtzeitig. Gerade im Großraum Berlin kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Es empfiehlt sich daher, unbedingt so früh wie möglich die HVZ für Ihren Container zu beantragen. Zudem müssen Halteverbotsschilder 72 Stunden vor dem Eintreten des Halteverbotes aufgestellt werden, kalkulieren Sie also auch hierfür genügend Zeit ein.

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