Jetzt beantragen lassen

Erwirken Sie schnell und bequem ein Halteverbot für Ihre Baumarbeiten im Raum Berlin

Baumeigentümer sind dazu verpflichtet, die Bäume verkehrssicher zu halten. Das heißt, dass von den Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgehen darf. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Auch müssen die Eigentümer dann handeln, wenn der Baum scheinbar krank ist: Tote Äste, Pilze und Faulstellen sollen demnach laut Gesetzgeber durch Baumarbeiten entfernt werden.

Für die jährliche Pflege kann im öffentlichen Bereich ein temporäres Halteverbot erwirkt werden, um der Pflicht der Baumpflege nachzugehen bzw. die Baumarbeiten in Berlin und Umgebung ungestört und sicher durchzuführen. Das können Sie über unsere Website bzw. mit uns als Partner bequem und kinderleicht online – profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren genialen Services!

Mit einem temporären Halteverbot Baumarbeiten in Berlin durchführen

Erwirken Sie bei uns problemlos ein Halteverbot, um Baumarbeiten oder Baumfällarbeiten in Berlin durchzuführen. Bestellen Sie günstig über unseren Service Ihre Schilder, die Sie dazu befugen, eine temporäre Halteverbotszone (HVZ) für Ihre Baumarbeiten beziehungsweise Baumpflege zu erwirken. Oftmals reichen die Äste über Gehwege und Straßen – sichern Sie sich durch Parkverbotsschilder ab, um wie geplant alle Arbeiten ohne störende Autos durchzuführen. Zusätzlich empfiehlt sich im Falle von Baumfällarbeiten – zu Ihrer eigenen Sicherheit und auch zur Sicherung des Verkehrs – ein Schild zur Warnung aufzustellen. Wenn Sie Parkverbotsschilder aufstellen warnen Sie nicht nur die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, Sie beugen auch noch einer möglichen Schädigung von fremdem Eigentum vor. Aber aufgepasst: Im Falle von Baumfällarbeiten müssen Sie sich noch eine weitere zusätzliche Genehmigung durch die Stadt einholen.

Die richtige Baumpflege: Das ist wichtig zu wissen

Ein Baum ist freilich kein Gegenstand und demnach natürlichen Einflüssen und dadurch auch Veränderungen unterworfen. Für Baumeigentümer ist jedoch wichtig zu wissen, dass Schäden, die etwa durch regelmäßige Pflege und eigenverantwortliches Handeln hätten verhindert werden können, ihm zu Lasten gelegt werden können. Es empfiehlt sich daher, regelmäßige Baumpflege zu betreiben. Denn: Ein Baumeigentümer steht nach Gesetzgeber in der Beweispflicht. Im Schadensfall muss dieser beweisen, alle möglichen Vorkehrungen getroffen und auch regelmäßige Kontrollen durchgeführt zu haben. Darunter sind Maßnahmen wie die Sicherung und Beschneidung der Krone, Entfernung von totem Geäst sowie die regelmäßige Kontrolle von Krankheiten zu verstehen. Im Falle von Gefahren ist ein Fachmann zu Rate zu ziehen, dies ist aber nicht grundlegend notwendig.

Auch gut zu wissen: Wer der regelmäßigen Baumpflege nicht nachgeht, kann mit satten Geldbußen und der Haftung der dadurch entstandenen Schäden rechnen. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig ein Halteverbot zu beantragen, um der Pflicht der Baumarbeiten in Berlin nachzugehen. Dazu sollten Sie noch wissen, dass das Schild des angekündigten Halteverbots 72 Stunden vor Eintritt der Wirkdauer aufgestellt werden muss. Kalkulieren Sie zudem einen längeren Ausführungszeitraum ein, da es in den Behörden im Raum Berlin zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Jetzt beantragen lassen