Baustellensicherung Berlin und Umland

Sie benötigen eine Baustellensicherung oder Unterstützung bei Erstellung des
Verkehrszeichenplans ?

Natürlich müssen Normen hierfür eingehalten werden, die serlbstverständlich überwacht werden.Bitte beachten Sie je nach Baumaßnahmen müssen eventuell Sondergenehmigungen eingeholtwerden.

Es müssen alle Einschränkungen für betroffenen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger bedacht und soweit wie möglich auf das Minimum gesetzt werden. Solche Sicherungsmaßnahmen müssen frühzeitig bei der jeweiligen Behörde angemeldet werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Lassen Sie sich beraten und wir erstellenIhnen gerne ein unverbindliches Angebot!

 

Rund um die Baustelle ein Halteverbot erwirken und Frist einhalten

Von regelmäßigen Kanal- und Rohrreinigungen über die Baumpflege bis hin zur privaten Renovierung eines Hauses gibt es zahlreiche Gründe, warum eine Baustelle in unmittelbarer Nähe zu einer öffentlichen Straße bzw. auf dieser liegen kann. In jedem Fall muss ein Halteverbot für den Zeitraum der Arbeiten auf der Baustelle erwirkt und kenntlich gemacht werden – hierbei unterstützen wir Sie gerne, sodass Sie auch die gesetzliche Frist einhalten und alles korrekt behördlich genehmigt ist! 

Rund um Bauarbeiten aller Art spielt das Thema Sicherheit eine extrem wichtige Rolle. Einerseits für die handelnden Personen auf der Baustelle, andererseits für alle Menschen, die sich im Umfeld der Baustelle aufhalten – sei es auch noch so kurz. Demnach muss nicht selten auch eine weiträumige Fläche auf einer öffentlichen Straße abgesperrt und freigehalten werden.

Parken dort sonst Autos, ist es zwingend notwendig, ein Halteverbot bzw. eine Halteverbotszone einzurichten. Bestellen Sie diese am besten frühzeitig bei uns, damit wir alles fristgerecht für Sie umsetzen können – denn die Halteverbotsschilder, die Sie bei uns mieten und in Berlin aufstellen können, müssen im Rahmen einer Frist von 72 Stunden vor dem ersten Geltungstag der Baustelle respektive vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden. So kann man davon ausgehen, dass jeder Anwohner und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig von dem Halteverbot in Kenntnis gesetzt wurde. Für die maximale Dauer einer solchen Parkverbotszone gibt es dagegen keine Beschränkung – diese kann je nach Bauarbeiten nur für einen Tag oder gar mehrere Monate genehmigt werden.

Baustelle und Halteverbot offiziell angemeldet – nach welcher Frist dürfen Falschparker abgeschleppt werden?

Wenn Sie für die Baustelle verantwortlich sind und das Halteverbot ordnungsgemäß angekündigt haben, kann es für Sie durchaus auch relevant sein, welche Frist für das Abschleppen weiterhin falsch abgestellter Fahrzeuge gilt. Sobald eine solche Halterverbotszone 48 Stunden lang gültig ist, sind Sie dazu befugt, ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug abschleppen zu lassen. Diesbezüglich profitieren Sie mit uns als Partner gleich doppelt: Wir sind nicht nur für Sie da, wenn es darum geht, beim Ordnungsamt in Berlin das Halteverbot zu beantragen und die Verkehrsschilder auf- sowie abzubauen, sondern wir kümmern uns auch um die Genehmigung und Negativliste (Aufstellungsprotokoll), die Sie benötigen, um die vorübergehende Befugnis für das Abschleppen zu besitzen.

Kontaktieren Sie uns doch am besten gleich, damit wir Ihnen die Arbeit abnehmen können. Nutzen Sie gerne auch unser Online-Formular, um uns direkt alle relevanten Daten rund um Adresse, Dauer, Grund und Flächengröße zu übermitteln!